Update 16:20 Uhr: VORRATSDATENSPEICHERUNG ENDLICH GESTOPPT
Der Sprecher des Gesprächskreises Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand Björn Böhning und die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel begrüßen das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung war nicht nur politisch falsch, sie ist jetzt auch verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat eine klare Niederlage erlitten. Die Telekommunikationsanbieter sind aufgefordert, alle bisher gespeicherten Daten und Kommunikationsvorgänge sofort und ohne Zeitverzug endgültig zu löschen!
Mit dem Urteil haben die Richter der Politik eine klare Absage erteilt, alle Bürger pauschal als potenzielle Straftäter abzustempeln. Die Vorratsdatenspeicherung greift erheblich und unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach dem Urteil muss sich die Bundesregierung auch für die Abschaffung der EU-Richtlinie einsetzen, die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist. Auch eine Evaluation anderer Überwachungsgesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit ist notwendig.
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Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Christoph Dolle, Landesvorsitzender der NRW Jusos:
„Die NRW Jusos begrüßen die heutige Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen endlich nicht mehr unter Generalverdacht gestellt werden. Die bereits gesammelten Daten müssen gelöscht werden, auch um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Damit ist die bisherige Datensammelwut zumindest vorläufig am Ende. Wenn sich nun Unions-Politiker wie Herr Bosbach hinstellen und das Urteil öffentlich anfechten, ist das eine Respektlosigkeit gegenüber der souveränen Entscheidung der Richterinnen und Richter. Das Urteil ist auch ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der Legislative: Leider musste wieder einmal das höchste deutsche Gericht den Parlamentariern des Bundestages Nachhilfe beim Umgang mit den Grundrechten geben.“
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