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Jusos Redaktion
16. Mai 2016
Allgemein Kommunalpolitik Politik

Die Wunden der Vergangenheit schließen: Für eine sofortige Rehabilitierung und Entschädigung für alle Opfer des Paragrafen 175!

Text vorlesen lassen:

http://www.jusos-aachen.de/wp-content/uploads/2016/05/18206119.mp3

von Tim Münster

Rund eine Woche vor dem diesjährigen IDAHOBIT*, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans*phobie am 17.5., hat Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt einen Gesetzentwurf einzubringen, der eine Rehabilitierung sowie Entschädigung für alle Opfer des §175 im Strafgesetzbuch vorsehen soll. Nach diesem Paragrafen, der 1872 im deutschen Kaiserreich eingeführt wurde und mehrmals abgeschwächt bis 1994 galt, mussten Männer, die den Geschlechtsverkehr mit anderen Männern vollziehen, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe befürchten. Erst am 11. Juni 1994 wurde der umstrittene Paragraf abgeschafft- doch was bis heute bleibt sind tausende Opfer, die unter der Entwürdigung ihrer Menschlichkeit durch eine Verurteilung nach §175 StGB leiden müssen.
Insgesamt wurden in der Zeit nach 1945 ca. 53.500 Menschen nach §175 StGB zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt- für ein Land, dessen Verfassung den Schutz der Menschenwürde als „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Art. 1 Abs.1 Grundgesetz) sieht, ist das eine Schande. Doch auch mit der 1994 erfolgten Abschaffung des Paragrafen hätte man dieses dunkle Kapitel nicht so leichtfertig schließen dürfen: Die Urteile der Gerichte wurden nie aufgehoben, was nichts anderes bedeutet als dass weiterhin tausende Männer juristisch und oftmals auch gesellschaftlich nicht als Opfer sondern als Verurteilte angesehen werden.
Dass Heiko Maas diese Ungerechtigkeit mit der Einführung eines Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes für verurteilte homosexuelle Männer beenden möchte ist vollkommen richtig- der Staat hat sich nicht in die Frage einzumischen, welchem Geschlecht ein Mensch seine Zuneigung schenkt, daher muss dieser die Würde der Opfer des §175 StGB durch Wiedergutmachung wiederherstellen. Allerdings fragt man sich erstens, warum die Politik erst 1994 diesen umstrittenen Paragrafen aus dem Kaiserreich abgeschafft hat und zweitens, warum die Bestrebungen nach einer Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer erst dieses Jahr in einen konkreten Gesetzentwurf münden. In beiden Fällen kamen die Entscheidungen viel zu spät; ob man bei den Opfern überhaupt noch eine Wiedergutmachung, was nichts weniger als die Wiederherstellung ihrer vom Staat geschädigten Menschenwürde bedeutet, erreichen kann ist daher fraglich.
Es gilt festzuhalten, dass man auch bei der sexuellen Vielfalt der Menschen immer den Wandel der Zeit berücksichtigen muss. „Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum — besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“, sagte einst Willy Brandt, der 1969 den §175 StGB zwar nicht abgeschafft aber abgeschwächt hat- wohl unter dem Einfluss, dass die Gesellschaft zu dieser Zeit für eine Toleranz der sexuellen Vielfalt noch nicht fortgeschritten genug war. Heute allerdings sind die Gegebenheiten anders: Rund 70% der Deutschen sprechen sich für eine gleichgeschlechtliche Ehe aus. Man muss an die Politik appellieren in der Frage der sexuellen Vielfalt endlich mit der Zeit mitzugehen. Der Vorstoß von Heiko Maas für ein Entschädigungs- und Rehabilitierungsgesetz für die Opfer von §175 StGB ist ein erster Schritt, die Öffnung der Ehe für alle Menschen ist die nächste dringende Notwendigkeit.

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