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Jusos Redaktion
9. Dezember 2014
Allgemein

TTIP Position

Keine Verwässerung von ArbeitnehmerInnenrechten, ökologischen Standards und VerbraucherInnenschutzregelungen durch TTIP

Als Reaktion auf die Aussagen des Parteivorsitzenden Sigmar Gabriels in der Haushaltsdebatte am 27.11.2014 haben die Aachener Jusos am 04.12.2014 den Beschluss des Aachener SPD-Vorstands um zusätzliche Forderungen erweitert und sich zum geplanten Freihandelsabkommen positioniert.

Die Jusos begrüßen eine transatlantische Einigung zur Einführung fortschrittlicher Handelsabkommen mit Kanada und den USA. Grundlage hierfür muss obligatorisch eine Verbesserung und Aufwertung der Lebensgrundlagen auf beiden Seiten des Atlantiks sein. Dies bedeutet für uns als SozialdemokratenInnen, dass es keine Verwässerung von ArbeitnehmerInnenrechten, ökologischen Standards und VerbraucherInnenschutzregelungen geben darf. Unter Berücksichtigung folgender Aspekte unterstützen wir die Verhandlungen.

1) Eine Schwächung staatlicher Souveränität und von Grundrechten durch eine sogenannte Investorenschutzklausel ist in vollem Umfang abzulehnen. Jede Form von Konzerngerichten hebt Kapitalgesellschaften über die Rechte der Menschen in Europa und Amerika hinaus und ist zu verhindern.

Begründung:

In der globalen Tradition der Sozialistischen Internationale hat sich die SPD schon immer als Partei des internationalen Zusammenschlusses für den Abbau nationaler Grenzen und Hemmnisse eingesetzt. In diesem Geiste begrüßen wir im Grundsatz den Gedanken Handels- und Reisehindernisse abzubauen und internationale Handelsabkommen abzuschließen. Ziel muss hierbei stets die Verbesserung der Lebensumstände für die Bevölkerung sein. Dies kann nicht durch eine neoliberale Aufweichung von ArbeitnehmerInnenrechten, ökologischen Standards und VerbraucherInnenschutzregelungen funktionieren. Ein sinnvolles Freihandelsabkommen gleicht Standards an, orientiert sich jedoch an den jeweils höheren Schutzregelungen für die Bevölkerung. Ein Unterbietungswettbewerb nach unten stärkt wenige Konzerne und Anteilseigner. Aber Millionen und Milliarden von Menschen würden massive Nachteile in Kauf nehmen müssen. Aus diesem Grund ist auch jede Form und Variante einer Investorenschutzklausel oder eines Konzerngerichts abzulehnen. Hier würde den Konzernen ohne Not ein Instrument in die Hand gegeben, welches sie über die staatlichen Grundrechte hinaushebt und eine nicht akzeptable Paralleljustiz schafft.

2) Der Gefahr, dass durch die Vereinbarung von Negativlisten zusätzliche Bereiche von TTIP erfasst werden, ist durch die Vereinbarung von Positivlisten vorzubeugen.

Begründung:
Negativlisten verzeichnen, welche Bereiche von einem Abkommen nicht erfasst werden sollen. Bei Negativlisten unterliegen alle nicht explizit genannten Bereiche den Regelungen eines Abkommens. Somit auch alle zukünftigen Bereiche, die zwar dem Ausschluss eines Abkommens bedürfen, jedoch bei Abschluss des Abkommens nicht bekannt waren. Damit ist unter der Verwendung von Negativlisten der Wirkungsbereich eines Abkommens nicht eindeutig eingegrenzt. Dies öffnet eine Hintertür, zusätzliche Bereiche von TTIP zu erfassen. Positivlisten hingegen verzeichnen, welche Branchen von einem Abkommen erfasst werden sollen. Damit ist der Wirkungsbereich eines Abkommens klar definiert. Aus diesem Grund werden internationalen Handelsabkommen in der Regel Positivlisten zu Grunde gelegt. Es ist nicht ersichtlich, warum TTIP von der gängigen Praxis abweichen sollte.

3) Die Möglichkeit einer Aushöhlung und Umgehung der Sozial- und Umweltstandards der EU ist durch eine Angleichung auf den jeweils höheren Standard auszuschließen.

Begründung:
Die bisher in der EU geltenden Standards sind die Errungenschaft einer europäischen Gesellschaft, die den VerbraucherInnenschutz wertschätzt. Ein Handelsabkommen wie TTIP muss sicherstellen, dass aktuelle wie auch zukünftige gesetzliche Standards und Regelungen der EU auch im Rahmen des Abkommens Anwendung finden. Eine Angleichung auf den jeweils höheren Standard verhindert die Aushöhlung und Umgehung des hohen Schutzniveaus in Europa und schließt eine Wettbewerbsverzerrung aufgrund unterschiedlich geltender gesetzlicher Standards aus.

Im Vorfeld einer etwaigen Vertragsunterzeichnung muss die Parteibasis umfassend informiert und in die Willensbildung eingebunden werden. Dies ist bereits ein erstes Mal am Samstag, den 20.09.2014 in Berlin auf dem SPD-Parteikonvent geschehen. In dem Konventsbeschluss heißt es unter anderem:
„ Prinzipiell ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz
von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder
dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird. Die Fähigkeit
von Parlamenten und Regierungen, Gesetze und Regeln zum Schutz und im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger zu erlassen, darf auch nicht durch die Schaffung eines „Regulierungsrates“ im Kontext regulatorischer Kooperation oder durch weitgehende Investitionsschutzvorschriften erschwert werden.Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen von Rechtsbergriffen, wie „Faire und Gerechte Behandlung“ oder „Indirekte Enteignung“ abzulehnen.“

Wir Aachener Jusos betrachten diesen Konventsbeschluss als verbindlich und mahnen unseren Parteivorsitzenden Herrn Sigmar Gabriel an, dies ebenfalls zu tun. Ist der Parteivorsitzende dazu bereit, an Parteitags- und Konventsbeschlüssen festzuhalten, unterstützen auch wir unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA.

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